Aus dem Strafbefehl ergibt sich, welche konkreten Tathandlungen bzw. pflichtwidrigen Unterlassungen dem Beschuldigten vorgeworfen werden: Das Vernachlässigen der Hauskatzen durch Unterlassen der erforderlichen Pflege sowie durch ungeeignete Haltungsbedingungen (mit Tierexkrementen überfüllte Katzenkisten, verschimmelter Kot unter und hinter den Möbeln, beissender Gestank nach Ammoniak in der ganzen Wohnung etc.), keine zureichende Sicherstellung der Frischluftzufuhr, kein regelmässiges Impfen und Behandelnlassen der Katzen gegen Parasiten, Bereitstellen von lediglich 15 Kotschalen sowie fehlende Massnahmen gegen die unkontrollierte Vermehrung der Katzen;