Der Beschuldigte habe über 40 in seiner Obhut stehende Hauskatzen durch Unterlassen der erforderlichen Pflege und durch ungeeignete Haltungsbedingungen (mit Tierexkrementen überfüllte Katzenkisten, verschimmelter Kot unter und hinter den Möbeln, beissender Gestank durch Ammoniak in der ganzen Wohnung etc.) vernachlässigt. Er habe es zudem unterlassen, ausreichende Frischluftzufuhr sicherzustellen, um das