4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte mit Berufungsbegründung vom 12. Januar 2016 folgende Anträge (pag. 346): «1. Das Berufungsgericht habe das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in allen angefochtenen Punkten vollumfänglich und umfassend zu überprüfen [Art. 398 Abs. 1 StPO und Art. 399 Abs. 3 Buchstabe a. StPO].