3. Weil das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Veterinärdienst, in diesem Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht nicht Partei ist, und sich auch nicht auf dieses Dokument beruft, so sei die fünfseitige als nicht zum Kontrollprotokoll vom 25. September 2014 gehörig und aufgrund begründeter Zweifel an der Echtheit der Urkunde aus den Akten zu weisen [Art. 154 und Art. 178 ZPO].