Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner Berufungsbegründung vom 12. Januar 2016 mehrere, teils sich wiederholende Beweisanträge. Er beantragte einerseits sinngemäss die Abnahme der von ihm bereits mit Einsprache vom 12. Januar 2015 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern sowie mit Eingabe vom 9. März 215 bei der Vorinstanz gestellten Beweisanträge (Rechtsbegehren Ziff. 5 und 6 der Berufungsbegründung; pag. 346). Andererseits ersuchte er um Edition diverser Aktenstücke der Vorakten PEN 15 18 (pag. 349 f.; 353; 360; 362 f.; 367; 370-372) sowie eines Schreibens vom 22. September 2015 und einer Verfügung vom 22. September 2015 des Veterinärdienstes (Verfahren 100.2015.88; pag. 353).