410). Mit Verfügung vom 16. Februar 2016 schloss der Verfahrensleiter den Schriftenwechsel und trat auf das vom Beschuldigten am 11. Dezember 2015 gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 376 ff.) nicht ein (pag. 412 f.). 3. Beweisergänzungen und Beweisanträge des Beschuldigten Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich beweisergänzend ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ein aktueller Strafregisterauszug ein-