1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 7. August 2015 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der Widerhandlung gegen die Tierschutzgesetzgebung schuldig erklärt, mehrfach und vorsätzlich begangen in der Zeit vom 18. Juli 2014 bis 25. September 2014 in B.________(Ortschaft). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 3‘840.00. Der Vollzug wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.