Jedoch wies ihn bereits die Vorinstanz darauf hin, dass im Kanton Bern praxisgemäss von einem durchschnittlichen Stundenansatz von CHF 250.00 (zuzüglich MwSt.) ausgegangen wird (pag. 662). Der Aufwand von Rechtsanwalt D.________ im oberinstanzlichen Verfahren von vier Stunden ist deshalb wie bereits im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 260.00 pro Stunde zu vergüten, was einer Entschädigung von insgesamt CHF 1‘123.20 (inkl. MwSt.) entspricht.