Der Beschuldigte ist somit zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend insgesamt 6‘720.00 zu verurteilen, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzulegen ist. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 1‘680.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 24 Tage festzulegen ist.