11.2 Subjektiver Tatbestand 11.2.1 Vorsatz Subjektiv verlangt Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB Vorsatz, welcher sich auf die wirtschaftliche Fremdheit der Vermögenswerte sowie auf die Unrechtmässigkeit der Verwendung des Empfangenen beziehen muss (BSK StGB-NIGGLI/RIEDO, N 112 zu Art. 138). Der Beschuldigte anerkennt, dass die H.________ (GmbH) den Erben von G.________ sel. aus der Verkaufskommission den Verkaufserlös des Pferdetransporters schuldet (vgl. pag. 711 f. N 12) und damit auch, dass es sich um wirtschaftlich fremde Vermögenswerte handelt.