weitergeleitet wurde. Der Verteidigung ist zwar insofern beizupflichten, als dass es in einem Unternehmen zumindest grundsätzlich nicht ungewöhnlich ist, dass Zahlungen von Kunden auf das Geschäftskonto fliessen, während gleichzeitig ab demselben Konto anderweitige Forderungen beglichen werden (vgl. pag. 713 N 14 und pag. 760 N 5). Dies gilt jedoch lediglich in Bezug auf eine gut laufende, finanziell gesunde Unternehmung. Bei der H._