1 Abs. 2 StGB nicht erfüllt ist, wenn der Empfänger das Geld auf eigene Rechnung erhält. Davon kann jedoch im vorliegenden Fall keine Rede sein, vielmehr ist aufgrund der Inserierung des Pferdetransporters auf der Homepage der H.________ (GmbH) unter Angabe von G.________ sel. als Kundin/Eigentümerin (vgl. pag. 18) sowie angesichts der Tatsache, dass die I.________ gestellte Rechnung auf G.________ sel. lautete (vgl. pag. 12, Ziffer 5: «Die Rechnung lautete auf meinen Namen.» und Ziffer 6: «Den Kaufpreis hat A.________ in meinem Namen einkassiert.»), klar, dass der Verkauf auf Rechnung von G._