Vorliegend ist vielmehr zu prüfen, ob G.________ sel. dem Beschuldigten den Pferdetransporter bzw. den Verkaufserlös als dessen Surrogat anvertraute. G.________ sel. übertrug dem Beschuldigten den Pferdetransporter bzw. übergab diesen bewusst und rechtlich gültig in dessen Gewahrsam. Damit gab sie ihre Verfügungsmacht über den Pferdetransporter vollständig auf. In der Folge hatte sie keine Kontrolle bzw. keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr. Gleichzeitig erhielt der Beschuldigte Verfügungsmacht und -berechtigung über den Pferdetransporter. Der Übertrag der Verfügungsmacht von G.___