13 G.________ sel. gab übereinstimmend mit dem Beschuldigten an, dieser habe sie nach dem Verkauf des Pferdetransporters im März 2012 darüber verständigt (vgl. pag. 122: «Im März hat A.________ angerufen, um mir zu sagen, er hätte den Lastwagen verkauft und, dass er mir das Geld übertragen würde.»). Die Verteidigung brachte diesbezüglich vor, dass der Beschuldigte, hätte er der ehemaligen Straf- und Zivilklägerin den Verkaufserlös nicht überweisen wollen, er sie wohl kaum sofort über den erfolgten Verkauf in Kenntnis gesetzt hätte (vgl. pag.