Es bestand nie die Absicht, den Verkaufspreis nicht zu bezahlen. Dieser Betrag ist auch in unserem Sanierungsplan beinhaltet. Wenn ich den Betrag nicht hätte bezahlen wollen, hätte ich Rechtsanwalt D.________ auch keinen Abzahlungsvorschlag unterbreitet.» (pag. 66 Z. 355 ff.). Die Kammer geht mit der Verteidigung zwar insofern einig, dass sich der Beschuldigte trotz der finanziellen Schwierigkeiten der H.________ (GmbH) offenbar darum bemühte, die Forderung von G.________ sel. mittels Teilzahlungen begleichen zu können (vgl. pag. 712 N 13).