Er führte dabei aus, die H.________ (GmbH) habe im Jahr 2012 einen enormen finanziellen Schaden erlitten und sei auf die Möglichkeit der monatlichen Abzahlung dringend angewiesen (pag. 283). In der Einvernahme vom 16. April 2013 führte der Beschuldigte dazu sodann Folgendes aus: «Gestützt auf den Zahlungsbefehl haben wir dann Rechtsanwalt D.________ einen Abzahlungsvorschlag unterbreitet. Wir haben unsere Schwierigkeiten geschildert. Wir haben auf eine Antwort gewartet, welche ausblieb. Wir haben uns telefonisch gemeldet. Bis heute haben wir diesbezüglich nichts gehört. Es gab dann die Anzeige. Es bestand nie die Absicht, den Verkaufspreis nicht zu bezahlen.