genügend Geld vorhanden gewesen wäre. Dennoch unterliess es der Beschuldigte, die Überweisung an die ehemalige Straf- und Zivilklägerin zu veranlassen. Der Beschuldigte konnte denn auch auf die zentrale Frage, warum er den Kaufpreis auch am 29. März 2012, als das Konto genügend Saldo aufgewie-