66 Z. 368: «Ja, mir war bewusst, dass wir finanzielle Schwierigkeiten hatten.» und pag. 608 Z. 30: «Ja, ich hatte Liquiditätsprobleme in der Firma.»). Damit ist erstellt, dass der Beschuldigte um die schwierige finanzielle Situation der H.________ (GmbH) wusste und es geht damit einher, dass er vor diesem Hintergrund nicht davon ausgehen konnte, die Schuld an G.________ sel. zurückbezahlen zu können. Weiter war es – entgegen den Ausführungen der Verteidigung – nicht so, dass der Beschuldigte anfangs Mai erstmals wieder einen Zahlungseingang in Aussicht hatte, es ihm mithin zu diesem Zeitpunkt erstmals überhaupt möglich gewesen wäre, die Schuld gegenüber G.________ sel. zu begleichen;