440 Z. 106 ff. bzw. die Ausführungen unter II.9.5 Zahlungsmodalitäten hiervor). Dass die finanzielle Situation der H.________ (GmbH) in der fraglichen Zeitspanne (Frühjahr 2012) prekär war, ergibt sich zum einen aus den bei der J.________ edierten Kontoauszügen der GmbH (vgl. pag. 149 ff.) sowie insbesondere auch aus den eigenen Aussagen des Beschuldigten, welcher um diesem Umstand explizit gewusst haben will (vgl. insbes. pag. 434 Z. 61 ff.: «Ich war zu dieser Zeit im „Seich“. Da blieben solche Geschäfte manchmal einen bis zwei Monate liegen. […] Damals blieben die Dinge einfach liegen.», pag. 66 Z. 368: «Ja, mir war bewusst, dass wir finanzielle Schwierigkeiten hatten.» und pag.