Die Kammer erachtet diese Angaben zwar als glaubhaft. Den Ausführungen der Verteidigung, wonach aufgrund der starken Auslastung in dieser Zeit die geschäftlich begründeten Zahlungen nicht wöchentlich erledigt werden konnten und daher auch der Erlös aus dem Verkauf des Pferdetransporters nicht direkt nach Eingang an G.________ sel. weiter überwiesen werden konnte, ist je-