__ sel. begleichen zu können. Gleichzeitig wollte er sich aber nicht mehr genau erinnern können, ob er den Kontostand diesbezüglich überprüft habe. Ausserdem blieben seine Angaben zu der angeblich erwarteten Zahlung äusserst vage. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 24. Juni 2014 gab er Folgendes zu Protokoll: «Ich habe gesagt, der Auftrag müsse gemacht werden, weil ich eine Zahlung erwartete.» (pag. 433 Z. 21 f.). Gleichzeitig wollte er aber, wie bereits erwähnt, nicht mehr wissen, ob er den Kontostand überprüft habe, als er die Zahlung in Auftrag gegeben habe: «Wenn ich ihn [Anm.