Aus den Akten geht hervor, dass der Zahlungsauftrag auf einen Betrag von CHF 43‘500.00 lautete und bei entsprechendem Guthaben am Folgetag, dem 9. Mai 2012 hätte ausgelöst werden sollen. Zudem ist daraus ersichtlich, dass das Belastungskonto am 8. Mai 2012 – mithin bei der Erfassung des Zahlungsauftrags – einen Kontostand von CHF 1‘363.47 aufwies (pag. 23). Damit ist erstens beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte die Zahlung in Auftrag gab und zweitens, dass das Konto zu diesem Zeitpunkt nicht genügend Saldo aufwies, damit der Auftrag hätte ausgeführt werden können.