8 Unter diesem Titel hält die Kammer schliesslich fest, dass mit Eingang des Geldes auf dem Kontokorrent der GmbH eine sachenrechtliche Vermischung stattfand, der Kauferlös mithin Eigentum der H.________ (GmbH) wurde. 9.5 Zahlungsmodalitäten Gemäss den schriftlichen Ausführungen von G.________ sel. vom 17. Juli 2013 wurde vereinbart, dass der Beschuldigte den Kauferlös unverzüglich nach der Überweisung durch den Käufer an sie weiterleiten müsse (pag. 122).