Bei einer Verkaufskommission übernimmt der Verkaufskommissionär (vorliegend der Beschuldigte bzw. die H.________ (GmbH)) gegen eine Kommissionsgebühr (Provision) in eigenem Namen für Rechnung eines anderen (vorliegend für Rechnung von G.________ sel.) den Verkauf von beweglichen Sachen (vorliegend des Pferdetransporters) zu besorgen (Art. 425 Abs. 1 OR). Gemäss den unwidersprochenen Angaben des Beschuldigten vereinbarte dieser mit G.________ sel. den Verkaufspreis