_ [auf Frage, ob es allgemein üblich gewesen sei, Verkaufserlöse von Kunden auf dem Kontokorrent zu kassieren; pag. 440 Z. 106 ff.: «Wenn das Geschäft über uns abgewickelt wurde, ja.»]). Demgegenüber liegen keine Hinweise dafür vor, dass der Beschuldigte den Auftrag zum Verkauf persönlich übernommen hätte. Insbesondere machte auch G.________ sel. nichts Dahingehendes geltend. Im Gegenteil; sie benutzte in ihrer Anzeige vom 9. August 2012 eine Formulierung, welche ebenfalls darauf hindeutet, dass sie die H.________ (GmbH) und nicht den Beschuldigten persönlich mit dem Verkauf beauftragte (pag.