706 N 4, 708 N 7). Dafür spricht zum einen, dass der Beschuldigte den Pferdetransporter auf der Internetseite der H.________ (GmbH) inserierte (vgl. pag. 18) und zum anderen auch, dass der Kaufpreis vom Käufer I.________ auf das Kontokorrent der H.________ (GmbH) einbezahlt wurde (pag. 18; vgl. dazu auch die Aussagen des Beschuldigten [auf Frage, ob es üblich gewesen sei, Erlöse von Kundenverkäufen auf das Kontokorrent der GmbH zu kassieren; pag. 435 Z. 90 ff.: «Ja.»] und von K.________ [auf Frage, ob es allgemein üblich gewesen sei, Verkaufserlöse von Kunden auf dem Kontokorrent zu kassieren;