283) zur Beurteilung vor. 9.2 Handeln für die GmbH und persönliche Verantwortlichkeit Der Beschuldigte macht geltend, er habe den Auftrag zum Verkauf des Pferdetransporters nicht persönlich, sondern in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer bzw. als Organ der H.________ (GmbH) übernommen (pag. 435 Z. 88: «Das Geschäft läuft über die Firma. Es handelte sich hier nicht um ein privates Geschäft.»; vgl. auch pag. 435 Z. 90 ff. sowie die entsprechenden Ausführungen der Verteidigung auf pag. 706 N 4, 708 N 7).