Zu beantworten sind sodann auch die Fragen, weshalb die Zahlung von I.________ nicht unverzüglich nach Eingang auf dem Konto der H.________ (GmbH) an G.________ sel. weitergeleitet wurde und ob der Beschuldigte zur unmittelbaren Weiterleitung verpflichtet gewesen wäre bzw. ob entsprechende Zahlungsmodalitäten festgelegt worden waren. Mit anderen Worten ist der Inhalt der mündlichen bzw. telefonischen Vereinbarung zwischen G.________ sel. und dem Beschuldigten beweismässig zu eruieren.