4 G.________ sel. letztmals Frist zur Zahlung bis am 5. Juni 2012. Am 5. Juli 2012 wurde sowohl gegen die H.________ (GmbH) als auch gegen den Beschuldigen persönlich die Betreibung eingereicht. Schliesslich erstattete G.________ am 10. August 2012 Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung. Vom Beschuldigten wird schliesslich nicht bestritten, dass die H.________ (GmbH) zivilrechtlich verpflichtet war und immer noch ist, den Erlös aus dem Verkauf des Pferdetransporters an G.________ sel. zu bezahlen (vgl. dazu pag. 710, N 10), bzw. dass G.___