7. Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte im Januar 2012 durch G.________ sel. mündlich bzw. telefonisch den Auftrag zum Verkauf des Pferdetransporters Renault Master T35 DCI erhielt und dass vereinbart wurde, der Beschuldigte werde G.________ sel. unverzüglich über den erfolgten Verkauf in Kenntnis setzen. Unbestrittenermassen schaltete der Beschuldigte in der Folge auf der Internetseite der H.________ (GmbH) ein mit «Kunde Fam. G.________» betiteltes Inserat betreffend den Pferdetransporter auf. Mitte März 2012 wurde der Transporter an I.________ verkauft, wobei die ihm ausgestellte Rechnung auf G._