6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Mit Strafbefehl vom 12. Dezember 2014 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich der Veruntreuung, begangen in der Zeit zwischen dem 15. März 2012 und dem 9. Mai 2012 in F.________, schuldig gemacht, indem er den Erlös aus dem für und im Auftrag von G.________ sel. durchgeführten Verkauf eines Pferdetransporters Renault Master T35 DCI von CHF 41‘000.00 pflichtwidrig für firmeninterne Zwecke verwendet habe, wobei er die fehlende Ersatzfähigkeit zumindest in Kauf genommen habe (pag. 582).