4. Anträge der Parteien Mit Berufungserklärung vom 2. November 2015 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der Veruntreuung, angeblich begangen in der Zeit vom 15. März 2012 bis am 9. Mai 2012 in F.________, freizusprechen (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Zusprechung einer Parteientschädigung für die Verteidigungskosten im erst- und oberinstanzlichen Verfahren. Die Zivilklage sei abzuweisen (pag. 670). In seiner Berufungsbegründung vom 22. Februar 2016 formulierte er sodann die folgenden Anträge (pag. 703): «1. A.__