2 lich ging ebenfalls innert einmal erstreckter Frist am 29. Juli 2016 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 775 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde im oberinstanzlichen Verfahren ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 10. Januar 2017, eingeholt (pag. 784 f.).