2010, N. 14 zu § 6, wonach die Durchsetzung eines vertraglich vereinbarten Visitationsrechts des Vermieters gegen den Willen des Verpflichteten auf blosse [unerlaubte] Selbsthilfe hinausliefe). Vorliegend lag keine Notfallsituation im Sinne von Art. 52 Abs. 3 OR vor, welche es dem Beschuldigten erlaubt hätte, sich zwangsweise Zutritt zu den von der Privatklägerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten zu verschaffen. Zwar bestand min-