und der Beschuldigte haben übereinstimmend ausgesagt. Namentlich wirken die Aussagen des Beschuldigten glaubhaft, wonach er immer, wenn er nicht sicher sei und die Frage nicht ganz klar sei, Auskunft bei Rechtsanwalt B.________ hole (pag. 289 Z. 17 f.). Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, welche die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Rechtsanwalt B.________ und des Beschuldigten ernsthaft zu erschüttern vermöchten. 12.4 Fazit / Beweisergebnis Zusammenfassend erachtet die Kammer den in Strafbefehl umschriebenen Sachverhalt (pag. 86) als erwiesen