Beim Verlesen ergänzte er, er habe ihn mehrmals gefragt, ob er es betreten dürfe und sie hätten es mehrmals besprochen (pag. 289 Z. 4 f.). Rechtsanwalt B.________ habe ihm gesagt, dass er mehrmals mahnen müsse, unter Einhaltung der Fristen. Er [Rechtsanwalt B.________] habe dann gesagt, dass er das Lokal betreten dürfe und die Zylinder austauschen müsse (pag. 289 Z. 7 f.). Er [der Beschuldigte] habe gefragt, ob er deswegen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch riskiere. Rechtsanwalt B.________ habe «nein» gesagt (pag. 289 Z. 10 f.). Rechtsanwalt B.________ und der Beschuldigte haben übereinstimmend ausgesagt.