SR 734.27]). Es liegt zudem ein Schreiben der E.________(Energiedienstleister) vom 9. Januar 2013 bei den Akten, gemäss welchem diese den Eigentümer der Liegenschaft aufforderte, die periodische Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen in den von der Privatklägerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten bis spätestens am 1. Juli 2013 durchzuführen (pag. 30). Der Beschuldigte machte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung geltend, er sei von der E.________(Energiedienstleister) bereits dreimal ge-