Den eingeschriebenen Brief vom 18. März 2013 hat die Privatklägerin nicht abgeholt, was sie sich selbst zuzuschreiben hat. 12.2 Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen und des Wasserzählers Wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, war der Beschuldigte als neuer Eigentümer der Liegenschaft verpflichtet, die elektrischen Installationen kontrollieren zu lassen (Art. 36 Abs. 1 und Anhang Ziff. 3 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen [NIV; SR 734.27]).