34) Bezug genommen. Sie hat sich erkundigt, auf welche städtischen Vorschriften sich der Beschuldigte für die per 5. März 2013 angekündigte Kontrolle der Elektroanlage berufe. Damit hat die Privatklägerin zum Ausdruck gebracht, Kenntnis vom Schreiben des Beschuldigten vom 28. Februar 2013 erhalten zu haben. Es kann als erstellt gelten, dass der Privatklägerin dieses Schreiben zugestellt wurde. Hinsichtlich der weiteren Schreiben des Beschuldigten vom 6. März, 18. März und 9. April 2013