8. Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist die Frage, ob der Beschuldigte wissentlich und willentlich unrechtmässig in die Geschäftsräumlichkeiten der Privatklägerin eingedrungen ist. Der Beschuldigte vertritt die Ansicht, er habe sich befugterweise Zutritt zum Ladenlokal der Privatklägerin verschafft. Zum einen gewähre ihm Art. 16 der Allgemeinen Bestimmungen des Mietvertrags ein Zutrittsrecht.