Mit dem Kauf der Liegenschaft übernahmen sie auch die bestehenden Mietverhältnisse. Die Straf- und Zivilklägerin als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes (im Folgenden: die Straf- und Zivilklägerin) war im Zeitpunkt der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat Mieterin des Ladenlokals im Erdgeschoss links der besagten Liegenschaft (pag. 7 ff.; pag. 26 ff.; pag. 131 ff.; pag. 150 f.; pag. 152 ff.; pag. 282, Z. 21 ff.).