Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) wurde auf den Zivilweg verwiesen, ohne Ausscheidung von Kosten sowie unter Wettschlagung der durch die Anträge im Zivilpunkt verursachten Aufwendungen (Ziff. II des Dispositivs, pag. 315).