1. Das Widerrufsverfahren betreffend des A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. März 2012 für die Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährten bedingten Strafvollzugs wird eingestellt. 2. Das Widerrufsverfahren betreffend des A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau für die Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährten bedingten Strafvollzugs wird als gegenstandslos abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 250.00 für das Widerrufsverfahren trägt der Kanton Bern. IV.