2. der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 23. Mai 2013 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde. II. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Drohung, eventualiter der versuchten Nötigung, angeblich begangen am 27. Mai 2014 in Bern, z.N. von C.________;