Der Beschuldigte legte C.________ seine flache Hand auf den obersten Bereich der Brust. Daumen und Zeigefinger befanden sich im untersten Halsbereich. Durch auf diese Region ausgeübter Druck entsteht ein unangenehmes Gefühl im Halsbereich, was, wie die Vorinstanz treffend ausgeführt hat, als «Griff an den Hals» / «Packen des Halses» qualifiziert werden kann.