Dass sich C.________ an den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern konnte, ist nur schwer nachvollziehbar, zumal es sich nur um wenige – dafür umso einprägsamere – Worte gehandelt haben soll, welche zudem so schwer ausgefallen sei müssten, um ihm einen ernstlichen Nachteil anzudrohen, gerade von Angst war aber seitens von C.________ nie die Rede.