11 dem Polizeiposten am 27. Mai 2014 sagte er ganz am Schluss, er (der Beschuldigte) habe ihm auch gesagt, dass er ihm das nächste Mal einen «Hick» im Gesicht machen werde (pag. 2). Anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 18. November 2014 machte C.________ geltend, der Beschuldigte habe gesagt, dass er ihm das Gesicht aufschlitze, wenn er ihn das nächste Mal sehe (pag. 36 Z. 62 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 18. August 2015 schilderte er die Drohung wiederum anders und zwar wie folgt (pag.