Er hat uns gegenüber bestätigt, dass er Herr[n] C.________ angerempelt hat und dass es um Geld geht. Und auf Nachfrage hat er ausgesagt, dass er zugebe, ihm mit einem Hick im Gesicht gedroht zu haben, dass er das aber nie machen würde» (pag. 101 Z. 8 ff.). Die sinngemäss protokollierte Aussage bestätigte er ebenfalls und gab an, er könne sich noch an die Mimik des Beschuldigten erinnern, als er dies bestätigt habe. Der Beschuldigte habe das gesagt mit dem «Hick» im Gesicht (pag. 101 Z. 20 f.). E.________ war sogar der Ansicht, man habe die Aussage des Beschuldigten nicht ironisch verstehen können. Die Bestätigung sei eindeutig gewesen (pag. 102 Z. 37 f.). Die Polizeibeamtin F.______