Der Übergang von einer blossen Verdachtssondierung hin zu einer – bei objektiver, inhaltlicher Betrachtung – «echten» Einvernahme bleibt fliessend. Um die Rechte der einvernommenen Personen nicht zu unterlaufen, sind informelle Erstgespräche, egal von welcher Behörde, möglichst zu vermeiden und die allgemeinen Vorschriften über die Durchführung der Einvernahme im Zweifel zu beachten.