9 zur Unterscheidung herangezogen werden müssen. Sobald die Aussagen Eingang in die Verfahrensakten finden (sollen), sollten die förmlichen Einvernahmevorschriften beachtet werden. Der Übergang von einer blossen Verdachtssondierung hin zu einer – bei objektiver, inhaltlicher Betrachtung – «echten» Einvernahme bleibt fliessend.